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Die Polizei bringt die Stelenstücke an den Ort der Entnahme zurück,
Das Kunstprojekt kann wirklich auf dem Felde der Schönheit zum Abschluss gebracht werden. Unsere Provokation zum Fehlen des Artikels 20 GG an der bedeutendsten Repräsentation des Grundgesetzes, und der darauf erfolgte Vernichtungsimpuls gegen diese Provokation und den Artikel 20 GG von der anderen Seite, könnte so durch einen Vergleich ausgeglichen werden. Der bisherige Eindruck, dass Bundestag und Behörden Interesse an der Vernich-tung des Artikels 20 haben, könnte so gewendet werden. Bundestag und Behörden können zeigen, dass auch sie ein Interesse an der Erhaltung der Prinzipien des Grundgesetzes haben und Bürger, die den Geist des Grundgesetzes zur Erscheinung bringen, nicht als Feinde betrachten. Es braucht kein Urteil geschrieben werden –
und die Kunst bliebe, wie es Artikel 5 Absatz 3 entspricht,
Alle Spannungen wären beendet und in eine höhere Harmonie gelöst.
Die Sache ist in die Höhe der Kunst erhoben, in der allgemein-menschliche und nicht Berufsgesetze gelten.
Wir siegen gemeinsam. Die Polizei hat ihre Unterschrift. Polizei und Bundestag haben die Möglichkeit zu zeigen, dass ihnen das Grundgesetz – und auch Artikel 20 – etwas bedeuten und dass sie Menschen, die den Geist des Grundgesetzes zur Erscheinung bringen, nicht verurteilen, sondern mit ihnen auch Zusammenwirken können. Es braucht kein Urteil geschrieben werden … und die Kunst ist tatsächlich nur ihren eigenen Gesetzen (die übrigens ebenfalls sehr streng sind) unterworfen und von den übrigen Gesetzen der Verwaltung und Gerichte frei. Weitere
Nachteile können WIR nicht sehen, ----- Da wir auch dem Bundestag die Möglichkeit geben wollen, höchstselbst oder mit einer positiven Botschaft in dem Ereignis aufzutreten, ist der Termin der Übergabe zu verhandeln. -----
Können wir darüber sprechen? Auch wenn das alles verwaltungsrechtlich/-technisch vermutlich absolut "unmöglich" ist? :-)
Der Weg zu Frieden, Schönheit,
Menschlichkeit ist eine Willensfrage
- 75 Jahre Grundgesetz - Es lebe das Grundgesetz, Ralph Boes
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