Liebe Freunde, liebe Interessenten,
eine neue Etappe der Arbeit an der Grundgesetzstele hat am 11.08.18
begonnen. Mit dem Schnitzen des Artikels 20 Abs. 4 GG (Recht auf
Widerstand) sind wir jetzt fertig.
Jetzt geht es
mit Artikel 20 Abs. 3 GG (Die Gesetzgebung ist an die
verfassungsmäßige Ordnung gebunden) weiter.
Bilder der
Aktion findet Ihr
hier >> und
hier >>
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- Einen Artikel
zu schnitzen oder das darin verbriefte Recht in Anspruch nehmen zu
können, sind zwei ganz verschiedene Dinge. D.h., wir werden uns jetzt
mit dem "Recht auf Widerstand", welches wir bisher nur als Text in die
Buchenplatte geschnitzt haben, auch tiefer befassen.
Hierzu sind
jetzt unter dem Titel: „Das Widerstandsrecht als
Staats-Struktur-Prinzip“ verschiedene interessante Veranstaltungen
eingerichtet.
Zu den
Veranstaltungen geht es
hier >>
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Das Stelenwort
"Widerstand" im Art. 20 (4) ist noch für Sponsoren zu vergeben.
(Spendenbescheinigung gar kein Probem). Wert 500,00 € - gerne mit
Sponsoren-Nennung.
Zur Finanzierung
des Wortes "Abstimmung" im Art. 20 (2) GG hat sich schon ein Freund
aus der Schweiz bereit erklärt.
Für weitere
"Lieblingswörter" und für Buchstaben im Artikel 20 GG die Patenschaft
zu übernehmen, ist jederzeit möglich.
Weitere Spenden
werden zur Zeit vor allem für die Ermöglichung von Veranstaltungen
(Reisekosten, Raummieten etc.) zu den Themen des Artikel 20 GG
benötigt.
Zum Spenden geht
es
hier >>
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Ansonsten freuen
wir uns über jede Art der Unterstützung.
Mit herzlichem
Gruß,
- für das Team
der Aktion -
Steffi
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