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Berlin, den 05.02.2024 Liebe Freunde, ich möchte meinen Bericht zur Gerichtsverhandlung am 01.02.2024 geben. Wir hatten eine Richterin, die sich des Themas mit Liebe und Interesse angenommen hatte, und sich unendlich mühte, einem Menschen mit juristischer Legasthenie die Grundsätze des Verwaltungsrechts, und warum im Sinne dieses Rechtes die Stele vernichtet werden müsse, zu erklären - und dann alles versuchte, sich selber vor einem Urteilsspruch [:-)] und die Stele auf dem Wege eines "Vergleiches" zu retten. Und auf der anderen Seite hatten wir einen Menschen, der das zutiefst mitempfunden hatte, am Ende aber doch die so vielen angebotenen Kompromisse nicht mitgehen konnte.
- Muss das Recht ins Leben passen
oder das Leben ins Recht? Im Grundgesetz ist die Sache längst geklärt. Die Kunst ist frei, ist keinerlei Gesetzen unterworfen, weder das Kunstwerk selbst noch ihr Werk- und Wirkbereich. (Artikel 5 Absatz 3 GG)
Wenn ich mich auf dem Mount Everest
hinauf bewegen sollte, würde ich scheitern, Wenn das Recht sich auf die Höhe der
Kunst erheben soll, scheitert das Recht, Deswegen gibt das Grundgesetz die Kunst von allen gesetzlichen Bindungen frei.
Es gibt den kategorischen Imperativ von Immanuel Kant, der ungefähr sagt: "Handle so, dass die Maxime deines Handelns jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte." Und "Handle aus Pflicht und nicht aus Neigung ..." Ich finde immer, dass Kant ein bester Beamten-denker war, und dass seine Maximen für das Handeln im Beamtenwesen absolut angemessen sind. Als Künstler lebt in mir ein anderes Wort: "Handle so, dass an den Themen, die du behandelst, das Ideal zum Leuchten kommt. Und handle so, wie es deiner eigenen tiefsten Einsicht und deinen eigenen höchsten Fähigkeiten entspricht. Und handle in innerer Wärme, in Liebe und Neigung - und nicht aus "Pflicht". Und handele ganz aus Dir – unabhängig davon, ob auch andere diese Einsichten und Fähigkeiten haben, und unabhängig davon, ob anderen, was Du da machst, gefällt." Das Grundgesetz zum Leuchten zu bringen, das haben wir mit unserem Kunstprojekt getan. Wir haben das Ideal der Staatsstruktur, ohne welches das Grundgesetz ja nicht zu denken ist, zum 70sten Geburtstag des Grundgesetzes am Grundgesetz-Fragment Dani Karavans, wo es – aus übrigens sehr tiefen und sehr guten! – Gründen fehlt, ergänzend aufgerichtet. Und haben zugleich gezeigt, dass, wenn der Staat sich nicht genug um Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat kümmert, es die Aufgabe der Bürger dieses Staates ist, ihn an die ihm zugrunde liegende Staatsstruktur zu erinnern und die Staatsstruktur von seiner Seite aus neu aufzurichten.
Hoffentlich ist er in den Stunden der Verhandlung mal bei der Regierung gewesen, was eine Wohltat für uns alle wäre. Bei mir war er in diesen Stunden jedenfalls nicht. Höchstens insofern, als er mir geholfen hat, im letzten Moment die Sache doch noch abzubrechen. "Du hast es total verkackt", hat ein Freund von mir geschrieben. Und hat damit nicht unrecht. "Verkackt" ist aber nur der
Gerichtstermin. Das Kunstwerk hat als Triebkraft ja die
Provokation. Wenn wir statt dessen nur weiter provoziert hätten, würde die Stele vernichtet werden, und die Behörden hätten, von ihrem Standpunkt her besehen, "Recht". Die Frage für mich und uns ist aber, wie wir das gesamte, auch das juristische Spannungsfeld in die Höhe der Kunst erheben können und wie das gesamte Spannungsfeld DORT aufzulösen und das Ganze als Bild und Anstoß zu einer letztlich positiven Entwicklung zu gestalten ist.
Eine schöne Idee dazu ist jetzt bei uns vorhanden. Was da geboren wurde
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