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Wird Artikel 20 GG vernichtet werden?
Nachdem der Prozess um die
Vernichtung der Stele Artikel 20 GG den Instanzenweg
durchlaufen hat,
ist jetzt das Bundes-verfassungsgericht zur Entscheidung aufgerufen.
Zur
Erläuterung: Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes und zum
Jubiläum des 30. Jahrestages des Mauerfalles (beides 2019) haben wir
am Spreeufer am Bundestag ein Kunstwerk mit dem dort fehlenden Artikel
20 GG aufgerichtet. Artikel 1 ist der Grundstein der Menschenrechte,
Artikel 20 der Grundstein der Staatsstruktur (Demokratie, Rechtsstaat,
Sozialstaat) im Grundgesetz. Nur Artikel 1 und die 18
Grundrechtsartikel haben bisher eine Repräsentation am Bundestag
gefunden. Artikel 20 fehlt. Unser Kunstwerk zu Artikel 20 soll jetzt vom Staat vernichtet
werden. Die juristische Auseinandersetzung gegen die Zerstörung des
Werkes hat den Rechtsweg durchlaufen. Jetzt haben wir die Frage - mit
einem ziemlich provokativen Schreiben - zum Bundesverfassungsgericht gebracht.
Kunstvernichtung in
Deutschland!
Vernichtung des Ideales unserer
Republik! ...
Ein wahrhaft bedeutendes Thema.
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Nachtrag 07.01.2026:
Nachdem das
BVerfG die Annahme der Beschwerde aus formalen Gründen zunächst
ablehnen wollte, ist sie jetzt doch zur Behandlung angenommen
worden.
Aktenzeichen:
1 BvR 2694/25
Jetzt zuständig ist der erste Senat, Stephan Harbarth, dem wir
in der Corona-Krise wegen des krassen Fehlurteiles zur
"Bundesnotbremse" schon das
Grabmal des Grundgesetzes geliefert haben.
Auf das jetzt fällige Urteil sind wir gespannt ...
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