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Der Fall Hüseyin Doğru und seine Bedeutung für die Bundesrepublik 18.04.2026, Ralph Boes Über den Berliner Journalisten, Hüseyin Doğru, sind die sogenannten "EU-Sanktionen" verhängt worden. Hüseyin Doğru hat das menschlich selbstverständliche getan, auch die Palästinenser als Menschen zu betrachten und dementsprechend auch über - bei uns vielfach ausgeblendete - Geschehnisse in Palästina und Gaza zu berichten. Von der EU wird ihm deshalb vorgeworfen, "Russland-Propaganda" und "Unterstützung russischer Einflussnahme" in Deutschland zu betrei-ben, indem er "ethnische, politische und religiöse Zwietracht" säht.
- ohne, dass irgendwelche Hüseyin Doğru belastenden Gesetze existieren (2), - auch ohne eine irgendwie vorangegangene Warnung, - erst recht ohne einen vorangegangenen Gerichtsprozess hat die EU ihm - gewissermaßen aus heiterem Himmel - im Mai 2025 und fortlaufend bis heute und auf unabsehbare Zeit, die Konten eingefroren. Und ihm - und auch dies erst nach längerem Zögern - für Lebensunterhalt 506 Euro monatlich für sich und seine Familie - aber keinerlei Geld für Miete, Strom, Krankenkasse, Telefon, Internet, öffentlichen Nahverkehr, auch kein Geld für Rechtsanwälte usw. zur Verfügung gelassen. Durch die “Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung” (ZfS) wurde zwischenzeitlich auch das Konto seiner Frau konfisziert, weil sie "eine enge familiäre Nähebeziehung" mit ihm führe.
Ihm und seiner Familie droht die Obdachlosigkeit.
Auch entsprechende Eilanträge zur Freigabe von Geldern an die Gerichte hatten diesbezüglich keinen Erfolg. Jede Art von Geschäftskontakten ist ihm untersagt. Er darf das Land nicht verlassen, auch von außen kein Geld erhalten – und jeder, der ihm Geld gibt oder ihn irgendwie wirtschaftlich unterstützt, wird – nach neuerdings extra für derartige Sanktionen in Deutschland zugeschnittenen Gesetzen – mit bis zu 10 Jahren Haft bedroht.
Eine Art Warschauer Ghetto 2.0 mit Sippenhaft ist um Hüseyin Doğru und seine Familie herum errichtet worden. Und JEDE Anbindung von Gesetzgebung, Behörden und Gerichten an das Grundgesetz ist damit gelöscht.
Durch die EU Sanktionen wird nicht nur - Artikel 5, Absatz 1 GG: die Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse, sondern werden insgesamt - Artikel 1, Absatz 1 GG: der Schutz der Menschenwürde, - Artikel 1, Absatz 3 GG: der Vorrang der Grundrechte vor allen Gesetzen, - Artikel 2, Absatz 1 GG: das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, - Artikel 2, Absatz 2 GG: das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, - Artikel 3, Absatz 3, Satz 3 GG: das Verbot, einen Menschen wegen seiner politischen Anschauungen zu benachteiligen - Artikel 4, Absatz 1 GG: die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, - Artikel 5, Absatz 1 GG: die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit, - Artikel 19, Absatz 1 und 2 GG: die Forderung der Allgemeingültigkeit grundrechts- einschränkender Gesetze und die Bindung selbst grundrechts-einschränkender Gesetze an den Wesensgehalt der Grundrechte, - Artikel 92 GG: die Zuständigkeit der Gerichte für die Rechtsprechung, - Artikel 101 GG: das Recht auf einen gesetzlichen Richter, und - Artikel 103, Absatz 1 GG: der Anspruch auf rechtliches Gehör VOR einer Bestrafung, - Artikel 103, Absatz 2 GG: das Verbot, Strafen zu verhängen, für die es keine, oder zum Zeitpunkt der Tat noch keine Strafgesetze gibt, gebrochen.
Zudem handelt es sich bei den EU-Sanktionen um Folter! Sie brechen
- Art. 1 GG
(Menschenwürde) in Verbindung mit Art.
104 GG
(Misshandlungsverbot), vor allem aber - Art. 3 EMRK: das absolute Folterverbot der international bindenden europäischen Menschenrechtskonvention: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden", und wiegen weitaus schwerer als Gefängnis, weil man im Gefängnis wenigsten Essen und Obdach hat.
Juristen ohne Gewissen (davon gibt es leider sehr sehr viele) erklären diese Strafen nicht für Strafen, sondern behaupten, dass sie nur Maßnahmen sind, die zukünftiges Verhalten beeinflussen, nicht aber vergangenes Verhalten bestrafen sollen – und deswegen auch keine Strafverfahren brauchen.
Diese Umbenennung ist ein Trick!
Allein DIESES Credo hat hier zu gelten!
Sie verrät das Grundgesetz, agiert
selbst menschenverachtend und verfassungswidrig
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Durch die EU Sanktionen sind das Grundgesetz, die Menschenrechte und der Rechtsstaat vollständig außer Kraft gesetzt. Nackte Gewalt ist an die Stelle von Menschenrecht und Grundgesetz getreten.
Wenn unser Staat das Leben, die Freiheit und die Würde seiner Bürger nicht mehr schützt, ist es die Aufgabe von uns Bürgern, dies mit- und füreinander selbst zu tun. Und zwar offen und sichtbar, so dass ein Heilungsprozess für unsere Gesellschaft davon ausgehen kann.
Wie wir Hüseyin Doğru und seiner Familie helfen können, ohne dadurch Staat und EU in ihrer Vernichtungswut noch zu bestärken und ihnen Anlass und Möglichkeit zur Ausweitung der rechtlosen Sanktionen und zu weiteren Verschärfungen der Gesetze gegen die Betroffenen und die ihnen helfen wollenden Menschen zu geben, das ist das eine. Die Hürden sind sehr sehr hoch. Das Wichtigste hier ist, entschieden für die Gültigkeit der Menschenrechte einzutreten und keine Kompromisse mit der – inzwischen in sämtlichen Hinsichten so grundsätzlich menschenrechts-, rechts- und verfassungswidrig agierenden – Staatsmacht einzugehen und die Angst vor den Bestrafungen zu besiegen.
Dass wir über die konkrete Hilfe im Einzelfall hinaus damit aber auch verpflichtet sind, dem verfallenden Staat die Machtmittel zum Unrecht aus der Hand zu nehmen, weil die fundamentale Außerkraftsetzung des Grundgesetzes unterschiedslos uns ALLE trifft, das ist das Andere.
Als konkrete TAT für eine Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen,
laden wir Euch deshalb zur Teilnahme an
der seit 1989 offen stehenden
Es geht darum, den Staat aus Bürgerhand neu zu gründen, der durch unsere verwahrlosten "Eliten" zu Schanden gekommen ist.
Ein BILD für dieses "Andere" soll das jetzt beginnende öffentliche Schnitzen des Artikels 1 GG am Bundestag sein (siehe https://deine-verfassung.de/akt14/index.htm). Es soll gezeigt werden, dass wir uns auf diesen Artikel des Grundgesetzes verpflichten und uns das Recht zu Schutz und Achtung der Menschenwürde nicht nehmen lassen – auch wenn unseren Politikern und Richtern das nicht passt. Und dass wir als Bürger das Recht zur Neugründung einer auf Achtung und Schutz der Menschenwürde gegründeten freiheitlich-demokratischen Grundordnung unserer Republik ergreifen, wenn diese Ordnung von unseren Politikern vernichtet wird.
Die Zeit ist reif. Packen wir`s an.
Berlin, den 18.04.2025,
_______________________ (1) "Ethnische, politische und religiöse Zwietracht" wird in Wahrheit von der Bundesregierung gesäht, wenn sie den "Schutz Israels" zur "deutschen Staatsräson" erklärt, statt sich bedingungslos und unparteiisch nach Maßgabe des Artikels 1, Absatz 2 GG >> auf den Schutz der Menschenwürde zu konzentrieren. Siehe hier auch: https://www.manova.news/artikel/jenseits-des-parteiengezanks (2) Zur Erinnerung und Klärung: Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert! -> https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit aufgerufen am 28.01.2026 "Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend." -> BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 >> "Dass es bei dem Begriff der „Meinung“ für den Schutz nicht darauf ankommen kann, ob es sich um ein richtiges oder falsches, emotionales oder rational begründetes Werturteil handelt, hat das Bundesverfassungsgericht 1972 (…) präzisiert (…) und 2011 wiederholt." -> https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit aufgerufen am 28.01.2026
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Der Fall in der Presse:
- Multipolar:
Rechtswidrige Praxis |